1953 - Segelflugbetrieb in Deutschland
In diesem Jahr wurde in Deutschland der Segelflugsport wieder zugelassen, jedoch die Bad Neustädter Flieger waren ausgeschlossen. Bad Neustadt lag in dem 50 km breiten Streifen zur damaligen Demarkationslinie (DDR), der von der Genehmigung ausgeschlossen war.
SG 38 1953 auf dem Grasberg Lediglich die Wasserkuppe, die ebenfalls in diesem Streifen lag, hatte eine Ausnahmegenehmigung aus Traditionsgründen.
Nach langen Verhandlungen konnten die Bad Neustädter Flieger einen Erfolg verbuchen. Ihnen wurde genehmigt, für ein Wochenende im Jahr Flugbetrieb auf dem Gelände Grasberg aufzunehmen. Heute nicht mehr vorstellbar, unter welchen Auflagen die Flüge durchgeführt werden durften: Flughöhe nicht über 200 m und Flugdauer nicht länger als 180 Sekunden!
Aufgrund dieser schwierigen Verhältnisse hatten sich die Bad Neustädter Segelflieger den Fliegern auf der Wasserkuppe angeschlossen, um dort ganzjährig fliegen zu können. Um den geliebten Sport ausüben zu können, fuhren die Bad Neustädter Segelflieger jedes Wochenende mit dem Fahrrad zur Wasserkuppe.
http://geschichte.aeroclub-bad-neustadt.de/gesch_1953.html © Aroclub Bad Neustadt 1983